Senat

„Artikel 58 enthält Bestimmungen über den Ermessensspielraum des Richters bei der Anwendung und Wahl von Ersatzstrafen. Die Bestimmung sieht vor, dass der Richter die am besten geeignete Ersatzstrafe für die Rehabilitierung und soziale Wiedereingliederung des Verurteilten wählen kann, mit den geringsten …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelEuropäisches Parlament, Melo-Frage (EVP): „Sondersteuer auf Online-Glücksspiele in Portugal, Klärung der Einhaltung des EU-Rechts“
Nächster ArtikelQuittungslotterie, selbstausgeschlossenes Register, Bekämpfung der Illegalität, intelligente Anwendung: Hier sind alle Aktivitäten von SOGEI in Bezug auf öffentliches Glücksspiel, über die im Bericht des Rechnungshofs an das Parlament berichtet wird