IMU-Aussetzungsdekret: Änderung vorgelegt, um den Preu um 0,2 % zu erhöhen.

(Jamma) Den Betrag der einheitlichen Steuererhebung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen und den Anteil der Bruttoeinnahmen, die für die Vergütung von Verwaltungstätigkeiten oder für Verkaufsstellen bestimmt sind, um 0,2 Prozentpunkte zu verringern. Dies wird in einem Änderungsantrag der Abgeordneten Paglia, Lavagno, Ragosta, Airaudo, Di Salvo, Placido und Boccadutri gefordert im Rahmen des Gesetzesdekrets über die Aussetzung der kommunalen Eigensteuer.

 

Die Änderung schlägt vor: „Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen – Autonome Verwaltung der staatlichen Monopole, mit eigenen Durchführungsverordnungen, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umwandlung dieser Verordnung erlassen werden, erlässt die Bestimmungen zum Thema Vergnügungsautomaten gemäß Artikel 110, Absatz 6, Buchstaben a) und b), des Königlichen Dekrets vom 18. Juni 1931, Nr. 773 erforderlich, um den Betrag der einheitlichen Steuererhebung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen und um 0,2 Prozentpunkte den Anteil der Bruttoeinnahmen zu verringern, der für Vergütungen für Verwaltungstätigkeiten oder für Verkaufsstellen bestimmt ist".

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