„Artikel 5 legt fest, dass die Zahlung des Restbetrags der einheitlichen Steuerabgabe auf Glücksspielautomaten und der Konzessionsgebühr für den fünften Zweimonatszeitraum des Jahres 2020, der am 18. Dezember 2020 ausläuft, in Höhe von 20 Prozent gezahlt wird. Jawohl…

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