Der Wiedereröffnungsbeschluss wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Was den Glücksspielsektor betrifft, heißt es: „Ab dem 1. Juli 2021 ist in der gelben Zone der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, Bingohallen und Casinos erlaubt, auch wenn er im Innenbereich ausgeübt wird…“

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