„Artikel 16 in den Absätzen 4 bis 6 weist den Sonderstatutregionen Sardinien, Friaul-Julisch Venetien und Sizilien für 2021 den Gesamtbetrag von 200 Millionen Euro zu, ein Betrag, der bereits im Haushaltsgesetz 2021 mit dort vorgesehen ist …

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