„Titel II, der die Steuern betrifft, stellt den größten Teil der Delegation dar und ist in drei Kapitel unterteilt. Kapitel I befasst sich mit Einkommenssteuern, Mehrwertsteuer und IRAP (Artikel 5-8) sowie einem Artikel, der weitere Bestimmungen zu diesem Thema enthält (Artikel 9). Kapitel II (Artikel 10-12) betrifft alle anderen indirekten Steuern. Kapitel III betrifft regionale und lokale Steuern (Artikel 13 und 14). Kapitel IV enthält einen einzigen Artikel zur Regulierung von Spielen (Art. 15).„. Das ist im aktuellen Dossier zur Steuerdelegation des Wissenschaftlichen Dienstes der Kammer und des Senats zu lesen.

„Artikel 15, enthält i Grundsätze und Richtlinienkriterien in Spielangelegenheitenbestätigt zunächst das Organisationsmodell des Glücksspielsystems, das auf dem Lizenz- und Autorisierungssystem basiert. Es enthält außerdem die Grundsätze und Richtlinienkriterien für die Neuordnung der geltenden Bestimmungen zum öffentlichen Glücksspiel, unter besonderer Berücksichtigung unter anderem des Schutzes der am stärksten gefährdeten Personen und der Verhütung von Glücksspielstörungen sowie der territorialen Verschiebung des Glücksspiels Einrichtungen, auf die subjektiven Anforderungen und die Integrität der Konzessionäre und ihrer Handelspartner, auf die Krise des Konzessionsverhältnisses, auf die staatliche Reserve bei der Organisation und Durchführung der Spiele, auf die Steuerabgabe, auf die Beteiligung der Kommunen an der Genehmigungs- und Planungsverfahren, die Regeln für die Erteilung von Lizenzen, die Regelung der Kontrollen und der Steuerfestsetzung, die Qualifikation und Verantwortung der Zertifizierungsstellen für Unterhaltungsautomaten. Bei der Prüfung in der Abgeordnetenkammer – heißt es in der Akte – wurden zwei Delegationsgrundsätze eingeführt: Der erste zielte darauf ab, die Verwendung von Kommunikationsformen des legalen Glücksspiels zu gewährleisten, die mit der Notwendigkeit des Schutzes der am stärksten gefährdeten Personen vereinbar sind; Die zweite beinhaltet die Bereitstellung des Zugangs zu Daten über die territoriale Verbreitung, Erhebung, Ausgabe und Besteuerung genehmigter Spiele jeglicher Art und Klassifizierung durch öffentliche und private Stellen, die Tätigkeiten zur Prävention und Behandlung von Glücksspielpathologien durchführen.

„Während der letzten beiden Legislaturperioden“, heißt es im Dossier, wurden einige Initiativen zur Reform des Steuersystems ergriffen. Insbesondere wurde während der XVII. Wahlperiode das Gesetz vom 11. März 2014, Nr. 23 übertrug der Regierung den Auftrag, ein gerechteres, transparenteres und wachstumsorientierteres Steuersystem zu schaffen. (…) Am 27. Juni 2015 ist die Frist zur Umsetzung der Delegation abgelaufen. Ich bin also blieben nicht oder nur teilweise umgesetztunter anderem die Regeln zur Revision des Gebäudekatasters, unbeschadet der Reform der Volkszählungskommissionen; die Überarbeitung der Erhebung der Kommunalverwaltungen und der Besteuerung von Körperschaftseinkommen; die Rationalisierung der Mehrwertsteuer und anderer indirekter Steuern, die Überarbeitung der Regulierung des öffentlichen Glücksspiels und die Wiederbelebung des Pferderennsports; die Überprüfung der Energie- und Umweltbesteuerung“.

Das Dossier bezieht sich auch auf das Spiel unter der Überschrift „Unterschiedliche Einkommen“: „Buchstabe h) von Absatz 1 benennt die Leitprinzipien und Kriterien für die Reform der sogenannten unterschiedliche Einkommen. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass Artikel 67 TUIR die sogenannten identifiziert unterschiedliche Einkommen durch ihre genaue Auflistung. Bei der oben genannten Bestimmung handelt es sich um eine Schlussregel, da es keine allgemeine Definition der verschiedenen Einkünfte gibt, sondern diese einzeln und in Residualform aufgezählt werden, da sie nicht zu den anderen Einkünften zählen. Kurz gesagt, Artikel 67 identifiziert Einkünfte, die in drei Gruppen eingeteilt werden können: a) Kapitalgewinne (Immobilien und aus dem Verkauf von Finanzanlagen); b) Einkünfte aus der Ausübung gelegentlicher Tätigkeiten; C) sonstige sonstige Einkünfte (z. B. Gewinne aus Lotterien und Preisausschreiben aus Spielen und Wetten, Preise aus Geschicklichkeitstests usw.). Der anschließende Artikel 68 befasst sich speziell mit Kapitalgewinnen, um die Methoden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens in Bezug auf die Art des verkauften Vermögenswerts festzulegen.“

Unter den verschiedenen Themen konzentriert sich das Dossier auch auf Artikel 15, der u. a. enthält Grundsätze und Richtlinienkriterien in Spielangelegenheiten. Hier alle Details:

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