„Insbesondere gilt ab dem 10. Januar die Verpflichtung des verschärften Grünen Passes, der also nur mit der Impfung, nicht mit dem Tupfer erhältlich ist, für Shows, Sportveranstaltungen, Gastronomie, alle öffentlichen Verkehrsmittel, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Museen, Spielhallen, Kongresszentren usw.

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