„Der zweite Satz von Absatz 1 stellt klar, dass es weiterhin gemäß dem oben genannten Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 von 2020 auch die Verletzung der Pflichten – vorgesehen im Gesetzesdekret vom 24. Dezember 2021, Nr. 221, in Bearbeitung…
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