Der Green-Pass-Dekret wird von der Kommission für produktive Aktivitäten der Kammer genehmigt. Der Text sieht unter anderem vor, dass der Zugang zu den Aktivitäten von Spielhallen, Wettbüros, Bingohallen und Casinos ab dem 6. August „beides unter dem Vorbehalt des Besitzes …“ steht.

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