„Artikel 6 (Dringende Maßnahmen für den Sport) legt fest, dass die an Sport e Salute SpA überwiesenen Beträge für die Zahlung von Zulagen für Sportmitarbeiter im Zusammenhang mit dem COVID-19-Notfall (gemäß den Bestimmungen von Artikel 44 des Gesetzesdekrets vom 25. Mai 2021) überwiesen werden , N.…
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