Dekret des Tuns. Die Liga schlägt erneut eine Sondersteuer von 5.000 Euro auf Slots und VLTs vor

Dekret des Tuns. Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen im Plenarsaal wurde auf 17 Uhr verschoben

(Jamma) Eine außerordentliche Steuer auf jeden in Italien installierten Glücksspielautomaten. Dies schlägt eine Gruppe von Lega-Senatoren in Form einer Änderung des Fahrgelderlasses vor, die heute im Senatssaal geprüft wird. Der Vorschlag zielt darauf ab, einen vom Mef verwalteten Fonds zugunsten lokaler Behörden einzurichten. Die Einnahmen werden durch die Anwendung einer „außerordentlichen“ Abgabe für die Jahre 2013, 2014, 2015 garantiert, die von jeder Einrichtung erhoben wird, die berechtigt ist, neben- oder hauptberuflich öffentliche Glücksspielprodukte zu vermarkten, die intern installiert haben seiner lokalen Spielautomaten gemäß Artikel 110 des Königlichen Dekrets vom 18. Juni 1931, Nr. 773 (konsolidierter Text der Gesetze über die öffentliche Sicherheit). Der Beitrag wird pro Spielautomat auf 5000 Euro pro Jahr festgesetzt und vollständig in den in Absatz 1-bis genannten Fonds eingezahlt.

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