Senat

„Der Absatz 1 von Artikel 8 (des Gesetzesdekrets vom 24. Dezember 2021, Nr. 221, ed.) enthält mit Wirkung vom 10. Januar 2022 eine Erweiterung der Fälle von Bereichen und Tätigkeiten, zu denen Zugang besteht – in der Übergangsregelung gültig bis Ende…

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