(Jamma) – Die Prüfung des Erdbebengesetzes wurde in den Kammerkommissionen abgeschlossen, das – in der vom Senat geänderten Fassung – in Artikel 36-ter das Verbot bis zum 31. Dezember 2017 „in von Erdbeben betroffenen Gemeinden“ enthält, Spielautomaten zu installieren, …

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