Der Ausnahmezustand wird so lange verlängert, wie dies zur Gewährleistung der Grundsätze des Bevölkerungsschutzes erforderlich ist. „Der COVID-Notstand ist ein unvorhersehbares und veränderliches Ereignis und umso mehr müssen wir ihn mit einer Verlängerung des Ausnahmezustands begleiten.“ Sagte der…

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