Die Verordnung tritt heute in Kraft und gilt bis zum 13. April. Zu den Neuerungen gehört die Pflicht, Mund und Nase mit einer Maske oder alternativ mit Schals und Tüchern zu bedecken. Wer sich nicht an die Verordnung hält, wird mit einer Geldstrafe von 400 …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelWann öffnen die Bars, Spiele und Wetten wieder? Die Antwort im Wert eines Indexes
Nächster ArtikelFußball. Gravina (FIGC): „Serie-A-Hypothese bis September-Oktober“