Der Stadtrat der Stadt Corsico hat die neue Regelung in 11 Artikeln zu Glücksspielangeboten einstimmig angenommen. Die Regeln:
Identifiziert die Verfahren zum Öffnen von Spielautomatenräumen oder zum Installieren von Automaten
verbietet die Eröffnung neuer Spielstellen (oder die Übernahme) weniger als 500 m von sensiblen Orten (Schulen, Kirchen, Oratorien, ...)
gibt dem Bürgermeister die Befugnis, die Betriebszeiten zu begrenzen
verpflichtet Eigentümer zur korrekten Aufklärung über Risiken
identifiziert Maßnahmen zur Förderung der Entsorgung von Maschinen
identifiziert Sanktionen und regelt Kontrollen.
verbietet Werbung und den Verkauf kommunaler Immobilien an Glücksspielunternehmen.
Vor der Verabschiedung der Verordnung wurde die Angelegenheit durch eine Bestimmung der Stadtplanungsverordnung und durch eine Gewerkschaftsverordnung aus dem Jahr 2017 geregelt, die stündliche Obergrenzen für den Betrieb der Zeitnischen festlegte.
Gemeinsam mit der Anti-Mafia-Kommission hat die M5S-Gruppe eine konkrete Regelung vorgeschlagen. Es passt sich dem Regionalgesetz der Lombardei von 2016 an.