Europäische Kommission

(Jamma) – „Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten durch Finanzinstrumente, wie in Abschnitt C von Anhang I der MiFID-Richtlinie dargelegt. Finanzinstrumente, die der MiFID unterliegen, umfassen übertragbare Wertpapiere, Instrumente…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelChampions League: Juventus-Porto, Schwarz-Weiß-Quoten auf Snai
Nächster ArtikelLigurien, PD-Fraktion: „Nein zum Aufschub der Anwendung des Glücksspielgesetzes“