Bestätigte die Beschränkungen in Kampanien für Freizeitclubs gemäß der Anordnung von Gouverneur De Luca. Die Aktivität für Spielhallen bleibt unter Einhaltung des Protokolls der Eindämmungsmaßnahmen für das Coronavirus zulässig. Lesen Sie die vollständige Verordnung unter diesem Link

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