Mit Schreiben vom 30. Dezember 2023 legte der Minister für Beziehungen zum Parlament dem Präsidentenamt den folgenden Gesetzentwurf vor, der gemäß Artikel 96 zugewiesen wurde:Zeitraum, Absatz 1 der Verordnung, in vorlegendes Amt an die Gemeinsamen Kommissionen I (Verfassungsfragen) und V (Haushalt): „Umsetzung des Gesetzesdekrets vom 30. Dezember 2023, Nr. 215, mit dringenden Bestimmungen zu Regulierungsfristen“ (A.C. 1633)Stellungnahme der Kommissionen II, III, IV, VI (ex-Artikel 73, Absatz 1-Zeitraum, der Verordnung, für Aspekte im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten), VII, VIII, IX,Zeitraum, der Verordnung über die Bestimmungen im Bereich der sozialen Sicherheit), XII, XIII und XIV und der Parlamentarischen Kommission für Regionalfragen. Der oben genannte Gesetzentwurf zum Zweck der Stellungnahme gemäß Absatz 1 des oben genannten Artikels 96-Zeitraum, wurde ebenfalls dem Gesetzgebungsausschuss zugewiesen.

Wir erinnern Sie daran, dass der Text neben den verschiedenen Maßnahmen auch die zusätzlichen Extraktionen von erweitert Lotto und SuperEnalotto bis Ende 2024. In Bezug auf Artikel 3 (Verlängerung von Fristen in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten) – Absatz 7 – des Gesetzentwurfs lesen wir Folgendes: „Die vorgeschlagene Gesetzgebung sieht zusätzliche wöchentliche Ziehungen für das Spiel vor Lotto und das Spiel Superenalotto, bereits festgelegt, nur für das Jahr 2023, gemäß Artikel 21 des Gesetzesdekrets vom 1. Juni 2023, Nr. 61, umgewandelt mit Änderungen, per Gesetz vom 31. Juli 2023, Nr. 100, finden auch nach dem 31. Dezember 2023 weiterhin statt. (…) Ziel der Bestimmung ist es, die Durchführung zusätzlicher wöchentlicher Auslosungen des Spiels zu ermöglichen Lotto und das Spiel Superenalotto, gegründet gemäß Artikel 21 des Gesetzesdekrets vom 1. Juni 2023, Nr. 61, umgewandelt mit Änderungen, per Gesetz vom 31. Juli 2023, Nr. 100, auch über den 31. Dezember 2023 hinaus. Aus rein finanzieller Sicht ist anzumerken, dass im Jahr 2022 ein Steuergewinn von 599.166.583,25 € für das Spiel erzielt wurde Lotto und entspricht 626.988.869,96 Euro für das Superena-Spiellotto. Auf der Grundlage dieser Daten wurde zum Zwecke der Erstellung des technischen Berichts der ursprünglichen Regel geschätzt, dass die höheren Einnahmen aus der vierten Ziehung der erwarteten Lotto und die Superenalotto im zweiten Halbjahr 2023 beliefen sie sich auf rund 45 Millionen Euro. Die endgültigen Daten entsprachen der oben genannten Prognose, da ein Vergleich zwischen den tatsächlichen Daten für das Quartal Juli/August/September 2023 und den tatsächlichen Daten für das Vorquartal desselben Jahres, April/Mai/Juni 2023, durchgeführt wurde Gaming der LottoFür das Superena-Spiel wurde eine Erhöhung des Steuergewinns um 16.532.254,49 € festgestelltlotto Es wurde eine Erhöhung des Steuergewinns um 7.744.000 € verzeichnet. Daher, Für die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme kann davon ausgegangen werden, dass der höhere Steuergewinn im Laufe eines Jahres aufgrund der vierten wöchentlichen Auslosung der beiden betreffenden Spiele etwa bei etwa 97.000.000 Euro, gleich der Summe der beiden oben genannten Beträge, bezogen auf ein einzelnes Quartal, multipliziert mit den 4 Quartalen, aus denen ein Jahr besteht. Da jedoch der Zeitraum für die Erhebung der tatsächlichen Daten zu den vier wöchentlichen Ziehungen kurz und begrenzt ist, wird davon ausgegangen, dass Auf der Grundlage einer vorsichtigen Schätzung könnten die erhöhten jährlichen Einnahmen ab 2024, die sich aus der Durchführung der vier wöchentlichen Ziehungen der betreffenden Spiele ergeben, etwa 50 % des oben genannten Betrags betragen und könnten daher mindestens gleich sein 48.500.000 Euro. Die damit verbundenen erhöhten Einnahmen werden dem Nationalen Notfallfonds gemäß Artikel 44 des Katastrophenschutzgesetzes gemäß Gesetzesdekret Nr. 2 vom 2018. Januar 1 zugewiesen. 21. (…) Die Bestimmungen von Artikel 4, Absatz 1, erster Satz, des Gesetzesdekrets vom 2023. Juni 61, Nr. 31, umgewandelt mit Änderungen, per Gesetz vom 2023. Juli 100, Nr. 2024, in Bezug auf Spiele, gelten auch im Jahr 44. Die erhöhten Einnahmen aus der ersten Periode werden dem nationalen Notfallfonds gemäß Artikel 2 des Zivilschutzgesetzbuchs zugewiesen, auf das im Gesetzesdekret vom 2018. Januar 1, Nr. XNUMX, verwiesen wird. XNUMX".

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