„Absatz 3. Die Bestimmung greift auf Artikel 19-bis des Gesetzesdekrets vom 27. Januar 2022, Nr. 4, umgewandelt, mit Änderung, durch Gesetz vom 28. März 2022, n. 25, „Dringende Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmern, Arbeit, Gesundheit und…“
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