„Artikel 222 Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 19. Mai 2020, Nr. 34, sah die außerordentliche Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungs- und Sozialabgaben vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 für Unternehmen vor, die zu den Bereichen Agrotourismus, Imkerei, Brauerei,…

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