„Artikel 5 enthält Bestimmungen zu den Pferderennberufen, die darauf abzielen, Trainer, Jockeys und Fahrer von Rennpferden von der Anwendung der Richtlinie 2013/55/EU über Berufsqualifikationen auszunehmen. Konkret geschieht dies durch eine Novelle in Artikel 5 Absatz 1 …

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