Im Rahmen der Prüfung des Haushaltsgesetzes im Haushaltsausschuss der Kammer wurden zwei Änderungsanträge zum Glücksspielbereich vorgelegt. Im ersten Teil, in dem die Wiederherstellung des Staatsbürgerschaftseinkommens vorgeschlagen wird, lesen wir Folgendes: „Der wirtschaftliche Nutzen wird durch die Rdc-Karte bereitgestellt.“ Zusätzlich zur Deckung des Bedarfs können Sie mit der Rdc-Karte im Rahmen einer monatlichen Grenze von höchstens 100 Euro für eine Einzelperson, multipliziert mit der Äquivalenzskala, Bargeld abheben, um eine monatliche Überweisung an den im Mietvertrag angegebenen Vermieter vorzunehmen Vermittler, der den Kredit gewährt hat. Durch einen Erlass des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik können im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen weitere Bedürfnisse festgelegt werden, die mit der Rdc-Karte befriedigt werden sollen, sowie unterschiedliche Betragsgrenzen für Bargeldabhebungen. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Verarmungserscheinungen und der Entstehung von Glücksspielstörungen (Glücksspielstörungen, DGA) ist es in jedem Fall untersagt, den wirtschaftlichen Nutzen für Spiele zu verwenden, bei denen Geldgewinne oder sonstige Zuwendungen anfallen. Die Bewegungsinformationen auf der Rdc-Karte, ohne die Identifikationsdaten der Begünstigten, können vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik für statistische und wissenschaftliche Forschungszwecke verwendet werden. Die Zustellung der Rdc Card an die Geschäftsstellen des Integrierten Service Managers erfolgt ausschließlich nach dem fünften Tag eines jeden Monats.“

1.2. Barzotti, Aiello, Carmina, Carotenuto, Dell'Olio, Donno, Torto, Tucci (M5S)

Nachfolgend finden Sie den Text der zweiten Änderung zum Glücksspielsektor:

Fügen Sie nach Absatz 51 Folgendes hinzu:

  51-Zeitraum. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Satz der einheitlichen Glücksspielsteuer gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Direktionserlasses vom 10. Januar 2011 um fünf Prozentpunkte erhöht.
  51-ter. Die erhöhten Einnahmen aus Paragraph 51-Zeitraum Zweck der ordnungsgemäßen Feststellung ist es, die Zuweisung des Fonds für pathologisches Glücksspiel-GAP im Sinne von Artikel 1 Absatz 946 des Gesetzes Nr. 208 von 2015.

1.132. Borrelli, Grimaldi, Zanella, Piccolotti (AVS)

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