(Jamma) Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes 144/17 wird die Gesetzgebung zur Erteilung von Genehmigungen für die Eröffnung von Kinos geändert, deren Zuständigkeit auf die Gemeinden übergeht. Mit 17 Ja, 9 Nein und 5 Enthaltungen wurde es angenommen…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelGioco, Baldassarre (AL): „Prohibitionismus im Piemont, cui prodest?“
Nächster ArtikelMalta, zwei neue Glücksspielgesetze an die Europäische Kommission geschickt