Barnier (Comm. Internal Market): "In Ermangelung einer Harmonisierung der Glücksspielregeln steht es den Staaten frei, ihre eigenen Regeln zum Verbraucherschutz festzulegen"

(Jamma) „Angesichts des Fehlens einer spezifischen Harmonisierung im Glücksspielsektor steht es den Mitgliedstaaten frei, ihre eigenen Regeln festzulegen, solange sie die Grundprinzipien des Vertrags respektieren. Auch die Mitgliedstaaten, in diesem Fall Spanien, können frei entscheiden …

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