(Jamma) – Am 1. April treten die Fristen in Kraft, die durch die im Dezember letzten Jahres genehmigte Verordnung gegen Spielsucht der Gemeinde Aosta festgelegt wurden. Spielhallen und andere Einrichtungen, die Spielautomaten beherbergen, müssen sich anpassen…
Aosta, die Stundenlimits für Spielautomaten und Spielräume treten in Kraft
Geräte an 11 Stunden am Tag. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von 500 Euro bis zum Erlöschen der Berechtigung