In den Abruzzen bleibt die Tätigkeit von Glücksspiel-, Wett- und Bingohallen ausgesetzt, auch wenn sie in Bars, öffentlichen Einrichtungen oder ähnlichem durchgeführt werden. Dies ist die Bestimmung der vom Präsidenten Marco Marsilio unterzeichneten Verordnung 59 vom 14. Mai über die Wiedereröffnung für…

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