Grünes Licht der Europäischen Kommission für das deutsche Gesetz zur Verschärfung der Spielautomatengesetzgebung

(Jamma) Der Text des deutschen Gesetzes zur Spielautomatenverordnung geht unbeschadet an der Europäischen Kommission vorbei. Der Erlass, der eine Verschärfung der Gesetzgebung in Bezug auf Automaten mit Geldpreisen vorsieht, wurde erlassen, um den Schutz von Minderjährigen und Spielern bei der Nutzung kommerzieller Spiele weiter zu verbessern. Dazu wurde es als notwendig erachtet, den Spielreiz und die Verlustmöglichkeiten einzuschränken, die sogenannten Punktespiele zu reduzieren und insgesamt den spielerischen Charakter von Automaten mit Geldpreisen zu verstärken.

Zur Umsetzung des Spielverbots für Minderjährige sind wirksamere Maßnahmen erforderlich. Wir müssen die Werkzeuge stärken, die es ermöglichen, sofort zu entdecken, ob ein Automat mit Geldpreisen Spielsucht verursachen kann, sowie die Werkzeuge, die gegebenenfalls ein schnelles Eingreifen ermöglichen. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen verstärkt werden, die darauf abzielen, die Manipulation der von den oben genannten Geräten generierten Daten zu begrenzen, um das Risiko von Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verhindern.

 

Konkret wird der „erwartete Gewinn“ (bezogen auf das sogenannte Punktespiel) durch eine Erklärung des Herstellers begrenzt. Es ist den Glücksspieldienstleistern ausdrücklich untersagt, die Automaten mit Geldgewinnen zu manipulieren, indem sie die Erhöhung der Punktzahl im Voraus veranlassen. Die gleichzeitige Nutzung dieser Geräte unterliegt weiteren Beschränkungen, da eine Herabsetzung der angesammelten Geldsummen und eine Verschärfung der Beschränkungen bezüglich der automatischen Schlüssel vorgeschrieben sind. Es gibt eine Reduzierung der maximalen Anzahl von Geräten mit Geldpreisen, die gesetzlich in Gastronomiebetrieben installiert werden dürfen. Hinsichtlich der in diesen Gastronomiebetrieben installierten Geräte sind Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben, um zu verhindern, dass Minderjährige mit den betreffenden Geräten spielen. Um auf etwaige Fehlentwicklungen frühzeitiger reagieren zu können, gilt die Zulassung von Automaten mit Geldpreisen derzeit für ein Jahr, wobei die Dauer der Installation je Automat auf vier Jahre begrenzt ist. Für Geräte werden Registrierungspflichten eingeführt. Die Aufzeichnungen, die während der Bereitstellung des Glücksspieldienstes gemacht werden, müssen für die gesamte Dauer der festgelegten Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden und können mit einem elektronischen Gerät gelesen werden. Maßnahmen zur Eindämmung von Manipulationen müssen angepasst und dem Stand der Technik angepasst werden. Darüber hinaus werden Angaben zum Auskunftsschein für Errichter von Geldpreisanlagen sowie zu nicht namentlichen Identifikationsmitteln (z. B. Spielkarten) festgelegt.

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