Das Gericht von Rom hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 erneut die vorläufige Zwangsvollstreckung an einen Konzessionär verweigert und die Argumente des von den Anwälten Marco Ripamonti und Carlo Lepore vertretenen Managers akzeptiert. Basierend auf der Entscheidung, dem anhängigen Vorabentscheidungsverfahren …

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