EGBA. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags scheinen die Marktbeschränkungen zu scheitern

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(Jamma) Ein Jahr nach der ersten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland hat die begrenzte Öffnung des Sportwettenmarktes noch immer kaum Fahrt. Dies bestätigt die Bedenken führender europäischer Glücksspielunternehmen und der Europäischen Kommission über die deutsche Regulierung und deren Umsetzung.
Am 1. Juli 2012 trat der Staatsvertrag zur Änderung des bisherigen Glücksspielrechts in Kraft, Ankündigung der Glücksspielreform in Deutschland, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass die deutsche Regulierung im Jahr 2010 gegen europäisches Recht verstößt. Gemäß den Vertragsbedingungen steht der Markt nur 20 Sportwettanbietern für einen Zeitraum von sieben Jahren offen. Damit will das Abkommen den Schwarzmarkt in legale Kreisläufe lenken und die Spielsucht bekämpfen.
Die Europäische Kommission hat wiederholt ihre Besorgnis über die deutsche Gesetzgebung geäußert, insbesondere in Bezug auf die problematische Anbieterbeschränkung und die fehlende Berücksichtigung von Online-Poker- und -Casinospielen im Vertrag. Die Kommission versteht nicht, wie eine Begrenzung der Gesamtzahl der Lizenzen ein geeignetes Mittel sein könnte, um die gesetzten Ziele zu erreichen. In Verbindung mit den engen Grenzen, die der Veranstaltung von Sportwetten auferlegt werden, erschwert die Beschränkung die Bereitstellung eines attraktiven (Online-)Sportwettenangebots in Deutschland erheblich.
Die Bedenken der Kommission scheinen sich nun zu bestätigen: Ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten hat sich die neue Sportwettenverordnung als Fehlschlag erwiesen. Von den für die Zulassung vorgesehenen sieben Jahren ist bereits ein Jahr vergangen, ohne dass ein Sportwettenanbieter zum Markt zugelassen wurde. Das von den Staatsoberhäuptern gewählte Verfahren zur Erteilung der 20 Sportwetten-Konzessionen entspricht nicht den europäischen Anforderungen: Es hat den Bewerbern keine klaren, transparenten und verlässlichen Informationen über die anzuwendenden Ausschreibungskriterien gegeben. Dies hat zu zahlreichen Klagen von Lieferanten und mehreren Lizenzverschiebungen durch die Verwaltung geführt. Wann genau die Lizenzen erteilt werden, ist noch nicht klar und die Behörden rechnen mit bis zu 80 Verfahren, die sowohl erfolglose Antragsteller als auch Lizenznehmer betreffen. Darüber hinaus sind Anbieter von Online-Casinospielen und Poker nicht Teil der begrenzten Marktöffnung, obwohl dieses Segment einen großen Anteil am Sportwettenmarkt ausmacht.

Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, sagte: „Trotz des seit Monaten laufenden Ausschreibungsverfahrens sind in Deutschland noch viele Fragen zu Sportwetten unbeantwortet. Selbst wenn die Zuteilung gelingt, wird das Ergebnis eine Marktregulierung sein, die Nachteile für alle Beteiligten mit sich bringen wird – nicht nur für Anbieter und Behörden, sondern auch für den Breiten- und Profisport sowie für die stark von Wetten abhängige Werbebranche Anbieter“.

EGBA ist der Ansicht, dass die Bedenken der Kommission nur ausgeräumt werden können, wenn der regulatorische Ansatz vollständig überarbeitet oder das Ausschreibungsverfahren neu gestartet wird. In jedem Fall stellt die deutsche Gesetzgebung ein einzigartiges Modell in Europa dar. In anderen europäischen Ländern erfolgt die Marktzulassung von Anbietern anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs. Darüber hinaus stellt das seit 2011 in Schleswig-Holstein praktizierte Wettkonzessionsverfahren ein Beispiel für eine erfolgreiche Regulierung innerhalb Deutschlands selbst dar: Dort werden Konzessionen nur an Anbieter vergeben, die hohe Zuverlässigkeits-, Qualitäts-, Rentabilitäts- und Sicherheitskriterien nachweisen können. Diese Verfahren haben sich in der Praxis bewährt und zu keinen Verzögerungen oder Rechtsstreitigkeiten geführt, wie sie im Rest von Deutschland aufgetreten sind.
„Deutschland ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein politischer Kompromiss, den niemand missachten will, zu einem schlechten Verfahren führen kann. – sagte Maarten Haijer – Für unsere europaweit tätigen Mitglieder ist der deutsche Ansatz im Kontext der europäischen Gesetzgebung einfach unverständlich.“

Angesichts der verfahrensrechtlichen Probleme bei der Lizenzierung geriet die Umsetzung der politischen Ziele, die den Abschluss des Staatsvertrags legitimiert hatten, wie die Schwarzmarktregulierung und die Spielsuchtbekämpfung, in den Hintergrund. Die Europäische Kommission erwartet bis 2014 eine intensive Evaluierung der deutschen Regelung im Rahmen einer Untersuchung des Staatsvertrags. Das Genehmigungsverfahren soll evaluiert werden.
Deutsche Verbraucher haben das Recht auf ein effizientes und reguliertes Angebot, das die Nachfrage nach digitaler Unterhaltung befriedigt und den Verbraucher vor dem Online-Glücksspiel in Asien bewahrt. Um die vorgeschlagene Glücksspielpolitik zu unterstützen und ihr Fachwissen nationalen politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen zur Verfügung zu stellen, wird die EGBA sehr bald eine Zweigstelle in Berlin gründen, um den Online-Sektor zu vertreten.

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