Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, diese Zahlungsmöglichkeit aber auch aus Gründen des öffentlichen Interesses einschränken. Eine solche Beschränkung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn die Zahlung …
Bargeldlos, Europäischer Gerichtshof: Ein Staat kann Barzahlungen einschränken
FOLGE JAMMA IN DEN SOZIALEN MEDIEN
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