Österreich. Das Verfassungsgericht lehnt die aktuelle Pokergesetzgebung ab, die alle überarbeitet werden müssen

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(Jamma) Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am vergangenen Freitag die aktuelle Pokerregelung des österreichischen Glücksspielgesetzes von 2010 für verfassungswidrig erklärt.

Der Oberste Gerichtshof bestritt insbesondere die geplanten Lizenzvereinbarungen, einschließlich der Pläne der Regierung, eine einzige österreichische Lizenz zur Eröffnung eines Pokerraums im Land zu erteilen, sowie deren unvollständigen Status.

Diese juristische Niederlage für das Finanzministerium schafft ein Rechtsvakuum, das in Kürze aufgelöst werden muss. „Wir haben die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen“, kommentierte ein Sprecher des Ministeriums und fügte hinzu, dass das Urteil sorgfältig analysiert werden müsse. „Wir werden in Kürze analysieren, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.“

Das vom Gericht angefochtene Glücksspielgesetz machte es effektiv zu einem staatlichen Monopol und verbannte die Aktivität nur auf Casinos. Die Regierung war jedoch nicht in der Lage, alle neuen Lizenzierungsverfahren in kurzer Zeit auszuarbeiten, wodurch die bestehenden Pokerräume Ende 2012 in technisch illegale Räume umgewandelt wurden.

Viele Betreiber sowie die EU hatten das neue Gesetz mit dem Argument verurteilt, dass die Lizenzbedingungen entworfen wurden, um dem ehemaligen Monopolisten Casinos Austria einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.

Experten gehen davon aus, dass das Finanzministerium nun zwei Möglichkeiten hat. Oder alles beim Alten lassen, also die alte Gesetzgebung unverändert lassen, um den Pokermarkt wieder zu liberalisieren. Oder es kann Poker als Glücksspiel einstufen – diese Möglichkeit lässt das Verfassungsgericht offen – und die gesamte Lizenzfrage neu regeln.

Für den Vizepräsidenten von EUROMAT, Helmut Kafka, verdeutlichen diese Fälle, wie das geltende österreichische Glücksspielgesetz ein rechtliches Durcheinander ist, gegen EU-Vorschriften verstößt und in vielen Teilen verfassungswidrig ist.

 

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