Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft (Masaf) hat durch einen besonderen Erlass die Vorschriften für die den Amazonen und Herren vorbehaltenen Veranstaltungen genehmigt. „Für alles, was in den oben genannten Vorschriften nicht ausdrücklich vorgesehen ist – so lesen wir im Erlass – gelten die Bestimmungen der aktuellen Trabrennenordnung. Im Streitfall ist die Auslegung der zuständigen Verwaltungsämter maßgebend. Die Verwaltung führt eine kontinuierliche, sorgfältige und regelmäßige Überwachung der durch die Auszahlung der Prämien im Ziel tatsächlich verteilten Ressourcen und der daraus resultierenden tatsächlichen Kosten durch und ergreift gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen.“

Nachfolgend finden Sie die von Masaf genehmigten Spezifikationen:

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Wortlaut des Dekrets:

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