"In Kunst. 45 der Ausschreibung für Trabrennen wird nach Absatz 12 folgender Absatz eingefügt: „Mit den Planungsbestimmungen kann die Verwaltung aus technischen Gründen Änderungen der prozentualen Zuteilung der Zuteilung anordnen oder genehmigen, wobei bestimmte Kategorien festgelegt werden ...“

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