„Der Präsident des Ministerrates hat den jüngsten Ministerpräsidentenbeschluss vom 14. Januar 2021 unterzeichnet, der „Dringende Maßnahmen zur Bewältigung der epidemiologischen Notlage durch Covid 19“ enthält, deren Wirkung ab Samstag, 16. Januar, gilt und bis zum nächsten 5. Januar andauern wird.

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