„Die nicht rückzahlbaren Beiträge, die im vergangenen Jahr in Umsetzung der Verordnungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Notlage (Verordnungen „Neustart“, „Agosto“, „Erfrischungen“, „Weihnachten“) ausgezahlt wurden, werden nicht in die Berechnung einbezogen der Unterstützung). Die gleichen Hilfsmittel sollten nicht in Betracht gezogen werden für…

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