Die einheitliche Steuer auf die Vorhersage von Wettbewerben und Wetten ist auch vom Inhaber des Wettbüros zu zahlen, in dem Totems betrieben werden, die mit ausländischen „Buchmachern“ ohne Lizenz verbunden sind, da er zwar nicht direkt an dem mit dem Wettvertrag verbundenen Risiko beteiligt ist, aber …
Startseite Recht Auch die einmalige Steuer auf Wettwettbewerbe und Tippscheine ist vom Eigentümer zu entrichten...