(Jamma) „Die Eignung der angefochtenen Handlung zur Erreichung des verfolgten Ziels muss gewürdigt werden, wobei zu bedenken ist, dass der Zweck der kommunalen Verordnung nicht darin besteht, alle Formen pathologischer Spielsucht (auch nicht die durch Rubbellose, lotto, Superenalotto, Spiele auf …

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