Gericht Florenz: Reine Unterhaltungsgeräte fallen unter die Dienstleistungsrichtlinie und sind vom Staatsmonopol ausgenommen

(Jamma) „Geschicklichkeitsspiele, Spielautomaten, die keine Preise vergeben oder die Preise nur in Form von Freispielen vergeben, und Werbespiele, deren einziger Zweck darin besteht, den Verkauf von Waren zu fördern oder …

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