Das regionale Verwaltungsgericht Trient lehnte den vorsorglichen Antrag im Zusammenhang mit der Berufung eines Konzessionärs gegen die Weigerung der Gemeinde ab, eine Lizenz für die Installation von Slots zu erteilen, da das Gelände weniger als 300 Meter von einem sensiblen Ort entfernt sei.
Die TAR begründete ihre Entscheidung mit der „entgegengesetzten Rechtsrichtung in dieser Angelegenheit, die auch kürzlich vom Gerichtshof selbst angenommen wurde“.