Teer Bozen

(Jamma) – „Die Arbeitszeitverkürzung bezweckt den Schutz der öffentlichen Ordnung und des Friedens und entspricht damit Interessen, die gegenüber rein wirtschaftlichen als vorrangig anzusehen sind“ der Beschwerdeführerin. Mit dieser Motivation hat das Landesverwaltungsgericht –…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelDel Grosso (CNU-AGCOM): "Kombiniert mit dem Juve-Match ein Dutzend Werbespots über Glücksspiele, was für ein Schmerz"
Nächster ArtikelStabilität, Nationales Galoppkomitee: „Pferdewetten, Thema muss umfassend behandelt werden“