(Jamma) Der Kassationsgerichtshof, VI. Sektion Zivilgesetzbuch, die Berufung eines Vergnügungsautomatenbetreibers gegen den Bescheid der Mailänder Steuerkommission abgewiesen, mit dem der Steuerbescheid des Finanzamtes bestätigt wurde, mit dem…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelTar Campania zur Spielregulierung von Neapel: "Eine gerichtliche Maßnahme kann die Durchführung einer missbräuchlichen Aktivität nicht legitimieren"
Nächster ArtikelPaolo Gioacchini (Vizepräsident von As.Tro): „Legales Glücksspiel, die Betreiber im Vergleich zu den Gemeinden“