Oberster Gerichtshof

(Jamma) – Die Dritte Strafkammer des Kassationsgerichtshofs hat die Berufung eines Betreibers gegen die vom Gericht Ferrara angeordnete Beschlagnahme eines nicht autorisierten elektronischen Unterhaltungsgeräts, wie z. B. eines Totems, in seinem Unternehmen für unzulässig erklärt.…

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