(Jamma) - Es gibt „keine Profile von Verstößen gegen die geltende Glücksspielgesetzgebung“, auch wenn man bedenkt, dass „die italienische Gesetzgebung das Glücksspiel längst legalisiert und seinen Inhalt und seine Methoden reguliert“. Das hat der Richter festgestellt...

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelZivilgericht Rom zur FIGC-Intralot-Vereinbarung: „Es gibt keine Verstöße gegen die geltende Glücksspielgesetzgebung“. Die Anhörung ist am 20. Oktober
Nächster ArtikelRegionales Verwaltungsgericht Lombardei weist Berufung gegen Bergamo-Glücksspielverordnung zurück: „Umstrittene Frage, in der Sache zu klären“