Wetten: Freigaben aus Beschlagnahmungen und Einreichungen in Neapel und Salerno. Die Aussagen des Anwalts Ripamonti

(Jamma) – Der Goldbet-Fall erneut in Neapel, wo der Court of Review, 8th Section, die Argumente des Anwalts Marco Ripamonti, Verteidiger des Eigentümers der mit Goldbet verbundenen Datenverarbeitung, vollständig akzeptiert hat.

Die Verordnung vom 29. Mai 2013 ist gekennzeichnet durch die Verweise: auf das Kassationsurteil vom 9.3.12; die Beweislast der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Gefahr für die öffentliche Ordnung; zum heute berühmten Costa-Cifone-Urteil; die Ausweitung der relativen Prinzipien auf Goldbet; an die Verteidigung, die die Beweislast hinsichtlich der für die Annahme der Wiederholungsprüfung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat; die strengen Kontrollen, denen Goldbet in Österreich unterzogen wurde; zur Gleichsetzung von Goldbet und Stanley im Hinblick auf die Diskriminierung.
Sogar die Gip am Gericht Neapel hat in einem anderen Verfahren dem Antrag auf Entlassung aus der Beschlagnahme des Anwalts Marco Ripamonti mit Dekret vom 24. Mai 2013 stattgegeben und eine frühere präventive Beschlagnahme von Räumlichkeiten und Einrichtungen unter Berufung auf das Kassationsurteil aufgehoben Antelli vom 18.3.2013.
Ebenfalls in Salerno kündigte der Untersuchungsrichter, der seine volle Zustimmung zu den Thesen der Verteidigung bekräftigte, einen Antrag auf Einreichung eines Antrags mit Freigabeverfügung vom 31. Mai 2013 an.
Rechtsanwalt Marco Ripamonti gab auch eine Erklärung ab, die sich auf die vom Regionalen Verwaltungsgericht Apulien aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit bezieht, die das Berufungsverfahren der Ablehnungen in Instanz 88 tulps zentralisiert, die vom Polizeipräsidium vor dem Regionalen Verwaltungsgericht von Lazio abgelehnt wurden ist ausschließlich zuständig: „Ich bin sehr zufrieden mit den unzähligen erreichten Erfolgen. Noch bevor die drei Kassationsgerichte den Fall Goldbet verhandelten, war der rechtswissenschaftliche Trend ausgesprochen klar und günstig, aber jetzt herrscht Einigkeit unter den Gerichten, die verstanden zu haben scheinen, dass die Situation von Goldbet in Bezug auf Diskriminierung absolut einzigartig und konsistenter ist als bei jedem anderen Betreiber, was heute auch durch die Teilnahme an der letzten Ausschreibung für 2000 Konzessionen bestätigt wird, was eine weitere Kontrolle über das Unternehmen aus Sicht des Schutzes der öffentlichen Ordnung ermöglicht hat. Ich hoffe, dass die für die Kontrollen in der Region Kampanien zuständigen Behörden und vor allem AAMS die Position der Goldbet-Datenzentren neu bewertet und alte Formulare für die auf der Grundlage einer veralteten Annahme erstellten Beschlagnahmeberichte archiviert haben.
Was die Frage der Verfassungsmäßigkeit betrifft, die das Regionale Verwaltungsgericht Apulien im Verfahren bezüglich eines anderen Betreibers aufgeworfen hat, muss ich sagen, dass ich die Bestimmung, die offensichtlich von Amts wegen und ohne Aufforderung der Verteidigung getroffen wurde, sehr geschätzt und geteilt habe.
Zu Recht, wie von der TAR Apulien hervorgehoben, ist die Regel, die das betreffende Verfahren zentralisiert und der ausschließlichen Zuständigkeit der TAR Lazio unterstellt, exzentrisch und unvernünftig und meiner Meinung nach nur aus der Notwendigkeit entstanden, unerwünschte und unkontrollierbare Tendenzen der Rechtsprechung zu vermeiden".

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