(Jamma) – „Von einer „Hortung“ von Geräten durch Händler oder einer „gedankenlosen Entscheidung“, wie es die ersten Richter meinten, kann keine Rede sein.“ Dies wurde von der Dritten Berufungsabteilung des Rechnungshofs in dem Satz geschrieben, mit dem sie teilweise akzeptierte …
Startseite Recht Maxi-Slot-Strafen, Rechnungshof: „Händler haben sich nicht rücksichtslos verhalten, aber ...“
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