Europäischer Gerichtshof. Der Sportkalender ist nicht urheberrechtlich geschützt

 (Jamma) Die Tatsache, dass die Erstellung des Kalenders einen erheblichen Vermögens- und Know-how-Einsatz seines Autors erforderte, rechtfertigt für sich genommen noch keinen urheberrechtlichen Schutz. Dies wiederholt er in einem …

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