Kassationsgericht. In Verfahren gegen Verwaltungssanktionen findet die Regel des Finanzgerichts keine Anwendung

(Jamma) Für die Zwecke der territorialen Zuständigkeit in Bezug auf das Berufungsverfahren gegen die vom Friedensrichter ergangenen Urteile in Anfechtungssachen gegen Verwaltungssanktionen gilt die in Artikel 7 des Königlichen Dekrets Nr. …

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