(Jamma) „In Anbetracht dessen, dass es einen gewissen Unterschied zwischen Spielhallen (Spielautomaten und Videolotterie) und Wetthallen gibt, gibt es nach Ansicht des Vorstandes keinen Anlass, die Frage nach der verfassungsrechtlichen Legitimität der Gesetzgebung von Amts wegen aufzuwerfen das…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelGamenet Group: Antrag auf Notierung am MTA bei der Börse eingereicht
Nächster ArtikelDas Spiel von Lotto belohnt Lazio mit einem Gewinn von über 134.000 Euro in der Provinz Rom