(Jamma) „Der Prozessrichter ist verpflichtet, bei der Ausübung der ihm gesetzlich zuerkannten Befugnisse in der Phase der vorsorglichen Berufung und daher stets in der Lage zu sein, neben der Dokumentation auch die fachlichen Einschätzungen in der Urkunden, auch weitere technische Unterlagen immer …

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